Der Digital Services Act (DSA) regelt Vermittlungsdienste in der EU und gilt seit 17. Februar 2024 vollständig. Eine Seite, die nur eigene Inhalte veröffentlicht, ist in der Regel kein Vermittlungsdienst – Hosting-Dienste und Plattformen schon.
| Gesetz | Digital Services Act (Regulation (EU) 2022/2065) |
| Aufsicht | European Commission and national Digital Services Coordinators |
| In Kraft seit | 17. Februar 2024 |
| Sanktionen | Commission (very large platforms/search engines): fines up to 6% of global annual turnover, periodic penalties up to 5% of average daily turnover, up to 1% for incorrect information. Other services: penalties set by each Member State (not verified here). |
Jeder Hosting-Dienst muss – unabhängig von seiner Größe – ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten (Art. 16) und seine Entscheidungen begründen (Art. 17). Alle Vermittlungsdienste brauchen Kontaktstellen für Behörden und Nutzer (Art. 11 und 12). Die Leitlinien der Kommission zum Schutz Minderjähriger (Art. 28) empfehlen für pornografische Inhalte eine Altersverifikation.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst Primärquellen zusammen und verlinkt sie; sie sagt nicht, was das Recht für Ihre konkrete Seite verlangt.