Der Digital Services Act: was die EU von Erwachsenenseiten verlangt
Der Digital Services Act der EU gilt seit 17. Februar 2024 für alle Vermittlungsdienste. Speichert Ihre Seite Inhalte, die Nutzer hochladen, erwartet der DSA (Art. 16, Art. 17) einen Weg, über den jeder rechtswidrige Inhalte melden kann, und begründete Entscheidungen – unabhängig von der Größe. Hier lesen Sie, was der DSA zu kleinen Erwachsenenseiten sagt und wie Sie die beschriebenen Seiten prüfen.
Zusammenfassung der offiziellen Quellen · geprüft am 14. Oktober 2026 · keine Rechtsberatung. · Quellen am Ende
Gilt ab17. Februar 2024
Wen es betrifftSeiten, die Nutzer-Uploads für Menschen in der EU speichern
RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2022/2065
AufwandEin halber Tag für Seiten und Formular
Zeigt Ihre Seite die DSA-Kontaktstellen und ein Meldeformular? In etwa einer Minute wissen Sie es.
Kostenlos · privat · wir laden Ihre Bilder oder Videos nie herunter
Kurz gesagt
- Wenn Sie Nutzerinhalte speichern, erwartet der DSA ein Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Art. 16) und eine Begründung, wenn Sie handeln (Art. 17) – unabhängig von der Größe.
- Jeder Vermittlungsdienst braucht eine Kontaktstelle für Behörden (Art. 11) und eine für Nutzer (Art. 12) sowie AGB, die Inhaltsregeln erklären (Art. 14).
- Anbieter außerhalb der EU müssen einen gesetzlichen Vertreter in der EU benennen (Art. 13).
- Kleinst- und Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Umsatz) sind von den meisten Plattformpflichten in Art. 19–28 ausgenommen, außer sie sind sehr große Plattformen.
Betrifft das Ihre Seite?
Der DSA betrifft Dienste, die Inhalte anderer weitergeben oder speichern. Beginnen Sie mit der ersten Frage.
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Nutzer können Bilder, Videos oder Kommentare hochladenDann sind Sie Hosting-Dienst; Art. 16 und 17 gelten unabhängig von der Größe.
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Sie zeigen Nutzer-Uploads öffentlich: Tube-, Cam- oder Fan-PlattformDann sind Sie Online-Plattform. Abschnitt 3 (Art. 19–28) kommt hinzu, mit der Ausnahme für Kleinunternehmen.
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Sie veröffentlichen nur eigene InhalteDann sind Sie wahrscheinlich kein Vermittlungsdienst und der DSA gilt meist nicht. Nationale Jugendschutzgesetze gelten trotzdem.
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Ihr Unternehmen sitzt außerhalb der EU, aber Nutzer aus der EU können sich anmeldenArt. 13 DSA sieht für Anbieter ohne Niederlassung in der EU einen gesetzlichen Vertreter in der EU vor.
Was die Aufsicht erwartet
- Legen Sie eine Seite „DSA-Kontakt“ an, im Footer verlinkt, mit einer E-Mail für Behörden und den akzeptierten Sprachen (Art. 11) und einem Nutzerkontakt, den ein Mensch beantwortet (Art. 12).
- Veröffentlichen Sie ein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte, das URL, Begründung, Name und E-Mail sowie eine Erklärung in gutem Glauben abfragt und eine Eingangsbestätigung schickt (Art. 16). Es kann dasselbe Formular wie Ihr TAKE-IT-DOWN-Weg sein.
- Begründen Sie jede Entscheidung gegenüber der hochladenden Person: was Sie entfernt oder eingeschränkt haben, warum und wie sie sich beschweren kann (Art. 17).
- Ergänzen Sie Ihre AGB um einen Abschnitt zu Inhaltsregeln: was nicht erlaubt ist, wie Sie moderieren (Mensch oder automatisiert) und wie Beschwerden laufen (Art. 14).
- Sitzen Sie außerhalb der EU, bestellen Sie einen gesetzlichen Vertreter und nennen Sie ihn auf der DSA-Seite (Art. 13). Dafür gibt es Dienstleister.
Sehr große Plattformen haben deutlich mehr Pflichten. Bei Erwachsenenseiten hat die Kommission Pornhub, XVideos, Stripchat und XNXX benannt; Stripchat verlor die Einstufung im Mai 2025.
So sehen gute DSA-Seiten aus
Behörden: dsa@ihreseite.deSprachen: Deutsch, Englisch
Eine Seite „DSA-Kontakt“
Im Footer verlinkt: Kontakt für Behörden mit Sprachen und ein Kontakt für Nutzer, den ein Mensch beantwortet.
URL des InhaltsWarum ist er rechtswidrig?
Meldeformular für rechtswidrige Inhalte
URL, Begründung, Name und E-Mail (bei Missbrauchsdarstellungen optional) und ein Häkchen für den guten Glauben.
Entfernt · AGB §4 · Beschweren
Begründung der Entscheidung
Die hochladende Person erfährt, was Sie getan haben, warum und wie sie sich beschweren kann.
So prüft No451 Ihre Seite
Wir lesen Footer, AGB und Kontaktseiten wie ein anonymer Besucher und suchen nach den DSA-Kontaktstellen, einem gesetzlichen Vertreter, wo nötig, den Themen zu Inhaltsregeln in Ihren AGB und einem Meldeformular mit den Elementen aus Art. 16. Ob Sie Begründungen verschicken, sagen Sie uns selbst; von außen sehen wir das nicht.
BehebenBilder vor der Altersprüfung sichtbar (aus einer verwandten Prüfung) BeispielergebnisEin gespeichertes echtes DSA-Ergebnis haben wir noch nicht, deshalb ein echter Befund aus unseren Altersprüfungs-Checks: Hinter dem Overlay einer Altersabfrage standen bereits 6 Bilder auf der Seite, 5 unscharf, 1 gar nicht.
Die Lösung: bis zur bestandenen Prüfung eine Seite nur mit der Prüfung ausliefern. DSA-Befunde sehen genauso aus: was wir gesehen haben, der Beleg und die Lösung.
Kontakt für BehördenArt. 11: E-Mail und Sprachen
Kontakt für NutzerArt. 12: von einem Menschen erreichbar
EU-VertreterArt. 13: wenn Sie außerhalb der EU sitzen
AGB zu InhaltsregelnArt. 14: Moderation und Beschwerden
Melde- und AbhilfeverfahrenArt. 16: Elemente des Meldeformulars
BeschwerdenArt. 20: Widerspruch gegen Entscheidungen
Häufige Fehler
- Nur ein Chatbot als Nutzerkontakt. Art. 12 verlangt einen Kontakt, der nicht nur automatisiert ist.
- Keine Sprachen neben der Behörden-E-Mail. Art. 11 verlangt die Angabe, welche Sprachen Sie akzeptieren.
- Meldeformular hinter einem Login. Jeder soll rechtswidrige Inhalte melden können, ob Mitglied oder nicht.
- Klein heißt nicht: von allem befreit. Die Ausnahme betrifft Abschnitt 3. Meldeverfahren, Begründungen und Kontaktstellen gelten weiter.
- Inhalte stillschweigend entfernen. Die hochladende Person sollte eine Begründung bekommen, was Sie getan haben und warum.
Durchsetzung
Jedes EU-Land hat einen Koordinator für digitale Dienste, der dort ansässige Anbieter beaufsichtigt und Beschwerden annimmt; sehr große Plattformen beaufsichtigt die Kommission. Am 27. Mai 2025 hat die EU-Kommission förmliche Verfahren gegen Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos nach dem Digital Services Act eröffnet, unter anderem wegen fehlender wirksamer Altersprüfung; vorläufige Feststellungen folgten am 26. März 2026 (Pressemitteilungen der EU-Kommission). Die nationalen Koordinatoren führen eine gemeinsame Aktion gegen kleinere Erwachsenenplattformen durch.
Fragen von Betreibern
Gilt der DSA für eine kleine Erwachsenenseite?
Wenn Nutzer Inhalte hochladen können, ja: Meldeverfahren (Art. 16), Begründungen (Art. 17), Kontaktstellen (Art. 11 und 12) und AGB (Art. 14) gelten unabhängig von der Größe. Die Ausnahme für Kleinunternehmen betrifft den Großteil von Art. 19–28.
Brauche ich nach dem DSA eine Altersprüfung?
Die Leitlinien der Kommission zum Schutz Minderjähriger (Art. 28) vom Juli 2025 empfehlen für Pornografie eine Altersverifikation und sagen, dass Selbstauskunft nicht reicht. Art. 28 gilt für Online-Plattformen; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, außer sie sind sehr groß. Nationale Jugendschutzgesetze gelten weiter.
Kann ein Formular DSA-Meldungen und TAKE-IT-DOWN-Anfragen aufnehmen?
Ja, mit einer Auswahl „Art der Meldung“. Achten Sie darauf, dass jede Art die Felder abfragt, die ihr Gesetz verlangt.
Muss ich Transparenzberichte veröffentlichen?
Art. 15 verlangt Transparenzberichte, Kleinst- und Kleinunternehmen sind aber ausgenommen, außer sie sind sehr große Plattformen.
Was prüft No451 zum DSA?
Ob Ihre öffentlichen Seiten die Kontaktstellen, einen gesetzlichen Vertreter (falls nötig), Inhaltsregeln in den AGB, einen Beschwerdeweg und ein Meldeformular zeigen. Begründungen geben Sie selbst an.
Quellen
Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst Primärquellen zusammen und verlinkt sie; sie sagt nicht, was das Recht für Ihre konkrete Seite verlangt. Weiterlesen: DSA in Deutschland · DSA in Frankreich · DSA in Italien · TAKE IT DOWN Act