Plattformen, auf denen Darstellerinnen und Darsteller Inhalte für ein Publikum veröffentlichen. Nach dem DSA sind das Online-Plattformen. Die Pflichten aus Abschnitt 3 (Art. 19–28) gelten nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern sie nicht als sehr groß benannt sind; wie sich das auf Art. 28 (Minderjährigenschutz) auswirkt, klären die offiziellen Quellen noch nicht.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst Primärquellen zusammen und verlinkt sie; sie sagt nicht, was das Recht für Ihre konkrete Seite verlangt.