Laut dem verkündeten Text von AB 1705 (Chapter 890, Statutes of 2026, unterzeichnet am 30.9.2026, geprüft am 20.10.2026) gelten ab 1. Januar 2027 die §§ 22610–22618 des kalifornischen Business and Professions Code für eine „pornographic internet website“. Das Gesetz versteht darunter eine Seite, auf der Nutzer sexuell explizite Inhalte hochladen können oder zu Uploads aufgefordert werden (§ 22610(e)). Eine Altersprüfung regelt AB 1705 nicht.
Gesetz: AB 1705 (Ch. 890, Stats. 2026), Cal. Bus. & Prof. Code §§ 22610–22618
Vor dem Upload gibt die hochladende Person laut Gesetz eine Erklärung unter Strafandrohung für Meineid (penalty of perjury) ab: Alle gezeigten Personen waren bei der Aufnahme volljährig, waren mit der Darstellung einverstanden und sind mit dem Upload einverstanden. Dazu kommen Kontaktdaten, mindestens eine E-Mail-Adresse (§ 22614(a)(2)).
Der Betreiber bestätigt laut Gesetz die E-Mail-Adresse, bevor er den Upload zulässt (§ 22614(c)), und bewahrt Erklärungen und Kontaktdaten mindestens sieben Jahre auf (§ 22614(b)).
Welche Seiten erfasst sind, ergibt sich aus der Definition im Gesetz. Ob das auf Sie zutrifft, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen: AB 1705, verkündeter Text
Die Prüfung ist für Seiten gedacht, auf denen unser Scan einen Link zum Hochladen oder zur Anmeldung als Creator findet. Wir öffnen diese öffentliche Seite ohne Login und halten fest, ob dort eine Einwilligungs- oder Bestätigungserklärung und ein Schritt zur E-Mail-Bestätigung zu sehen sind.
Was nach dem Login passiert, ob Erklärungen tatsächlich eingeholt und ob Unterlagen aufbewahrt werden, sehen wir nicht. Liegt die Upload-Seite hinter einem Login, zeigt die Prüfung „Nicht geprüft“.
Stand 20.10.2026: Beta, Teil jedes vollständigen Scans.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst Primärquellen zusammen und verlinkt sie; sie sagt nicht, was das Recht für Ihre konkrete Seite verlangt.